Gesellschaft für Wirtschaftsförderung Iserlohn mbH

Wir sind Ihr Lotse!

Hilfen zur Festigung und zum Wachstum Ihres Unternehmens

Ob es um die Verwirklichung Ihrer Geschäftsidee oder die Expansion und Sicherung Ihres erfolgreichen Unternehmens oder nur um den besten Parkplatz in Iserlohn geht. Wir sind für Sie da!

Das Land Nordrhein-Westfalen und der Bund stellen Förderprogramme für die Inanspruchnahme professioneller externer Beratung zur Verfügung. Als Anlaufstelle von Förderprogrammen des Bundes und des Landes NRW unterstützen wir Sie bei der Antragstellung dieser Fördermittel.

Neues Förderprogramm für die Region ab 2022 für investive und nicht-investive Vorhaben

Das Regionale Wirtschaftsförderungsprogramm fördert aus Mitteln der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Tourismusgewerbes sowie nicht-investive Maßnahmen.

Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen, wenn sie betriebliche Investitionen vornehmen und die zu fördernde Betriebsstätte in einem Fördergebiet des Landes Nordrhein-Westfalen liegt.

Sie können einen Zuschuss für Investitionen erhalten, durch die Dauerarbeitsplätze neu geschaffen oder gesichert werden. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können zudem Maßnahmen zur Schulung und zur Markteinführung innovativer Produkte durchführen.

Bagatellgrenze bei Investitionsvorhaben: 150.000 €

Anträge können auf formgebundenem Vordruck bei der NRW.BANK eingereicht werden. Erst nach Eingang des Antrages bei der NRW.BANK ist ein förderunschädlicher Maßnahmenbeginn möglich.

Weitere Informationen und die Richtlinie zum RWP finden Sie hier:

Folgende Förderprogramme (Beratungsförderung) für junge und etablierte Unternehmen können Sie bei uns beantragen

Förderung unternehmerischen Know-hows

Antragsberechtigt sind junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind (Jungunternehmen), Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Bestandsunternehmern) und Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden – unabhängig vom Unternehmensalter (Unternehmen in Schwierigkeiten).

Gefördert werden

Allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung sowie zur Einführung oder Anpassung eines Qualitätsmanagementsystems.
spezielle Beratungen z. B. Außenwirtschaft, Technologie und Innovation, Kooperationen, Mitarbeiterbeteiligung, Fachkräftegewinnung und Sicherung, Compliance, Arbeitsschutz und Unternehmensübergaben

besondere Beratungen z. B. Umweltschutz, von Unternehmerinnen, zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie von Unternehmern/Unternehmerinnen mit Migrationshintergrund.

Die Richtlinie zum Programm und weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier:

Potential-, Transfer- und Neustartberatung

Das Förderangebot richtet sich an Unternehmen einschließlich Non-Profit-Organisationen und Unternehmen im Besitz der öffentlichen Hand (juristische Personen des öffentlichen Rechts sind von der Förderung weiterhin ausgeschlossen) mit Arbeitsstätte in Nordrhein-Westfalen.

Informationen finden Sie hier:

Die Potentialberatung ist eine integriert angelegte, beteiligungsorientierte Beratung kleiner und mittlerer Unternehmen in Nordrhein-Westfalen. Sie beinhaltet die Analyse der Stärken und Schwächen des Unternehmens hinsichtlich der mit einer Beratungsstelle für Potentialberatung identifizierten Problem- und Aufgabenstellungen sowie der Unternehmensstrategie. Ebenfalls soll die Entwicklung von Lösungswegen und Handlungszielen zur Verbesserung der Organisations- und Personalentwicklung sowie deren Verortung im Zusammenhang der Themenfelder (siehe Richtlinie) Teil des Beratungsprozesses sein.

Die Transformationsberatung als neues Förderinstrument fördert die Beratung von Unternehmen in NRW zur Ausrichtung und Umsetzung im ausschließlichen Themenfeld einer Green Economy Strategie. Die Transformationsberatung lässt sich hinsichtlich der ähnlichen Förderkonditionen und der gemeinsamen Ziele zur Stärkung der Wettbewerbs- und Beschäftigungsfähigkeit als Schwesterprogramm der bereits seit 2000 existierenden Potentialberatung begreifen.

Die Neustartberatung soll den verbliebenen Beschäftigten dabei helfen, Sicherheit und Orientierung in der Veränderung zu gewinnen, indem die Notwendigkeit und die Zusammenhänge eines zurückliegenden Restrukturierungsprozesses und des daraus folgenden Personalumbaus besser verstanden und verarbeitet werden können und die Chancen einer aktiven Neupositionierung in einem zukünftigen Veränderungsprozess einer Potential- oder Transformationsberatung erkannt und wahrgenommen werden können.

Weitere Beratungsförderung (externe Beantragung)