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Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP)
Das Regionale Wirtschaftsförderungsprogramm fördert aus Mitteln der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Tourismusgewerbes sowie nicht-investive Maßnahmen.
Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen, wenn sie betriebliche Investitionen vornehmen und die zu fördernde Betriebsstätte in einem Fördergebiet des Landes Nordrhein-Westfalen liegt. -
Sie können einen Zuschuss für Investitionen erhalten, durch die Dauerarbeitsplätze neu geschaffen oder gesichert werden. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können zudem Maßnahmen zur Schulung und zur Markteinführung innovativer Produkte durchführen.
Bagatellgrenze bei Investitionsvorhaben: 150.000 €
Anträge können auf formgebundenem Vordruck bei der NRW.BANK eingereicht werden. Erst nach Eingang des Antrages bei der NRW.BANK ist ein förderunschädlicher Maßnahmenbeginn möglich.
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Weitere Informationen und die Richtlinie zum RWP finden Sie hier:
NRW.BANK - Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm
Richtlinie
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Förderung unternehmerischen Know-hows
(Antragsberechtigt sind junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind (Jungunternehmen), Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Bestandsunternehmern) und Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden – unabhängig vom Unternehmensalter (Unternehmen in Schwierigkeiten).) -
Gefördert werden
allgemeine Beratungen
zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung sowie zur Einführung oder Anpassung eines Qualitätsmanagementsystems.spezielle Beratungen
z. B. Außenwirtschaft, Technologie und Innovation, Kooperationen, Mitarbeiterbeteiligung, Fachkräftegewinnung und Sicherung, Compliance, Arbeitsschutz und Unternehmensübergabenbesondere Beratungen
z. B. Umweltschutz, von Unternehmerinnen, zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie von Unternehmern/Unternehmerinnen mit Migrationshintergrund.
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Die Richtlinie zum Programm und weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Online-Antrag
Förderungsgesellschaft des BDS-DGV mbH für die gewerbliche Wirtschaft und Freie Berufe (BDS)
- Potentialberatung
(Das Förderangebot richtet sich an Unternehmen einschließlich Non-Profit-Organisationen und Unternehmen im Besitz der öffentlichen Hand (juristische Personen des öffentlichen Rechts sind von der Förderung weiterhin ausgeschlossen) mit Arbeitsstätte in Nordrhein-Westfalen.)
Achtung:Umsetzungsverfahren in der Corona-Krise! Informationen finden Sie hier: www.gib.nrw.de
Eine Potentialberatung ist eine integriert angelegte, beteiligungsorientierte Beratung kleiner und mittlerer Unternehmen in Nordrhein-Westfalen.
Eine Potentialberatung beinhaltet:
- die Analyse der Stärken und Schwächen des Unternehmens hinsichtlich der mit einer Beratungsstelle für Potentialberatung identifizierten Problem- und Aufgabenstellungen sowie der Unternehmensstrategie.
- die Entwicklung von Lösungswegen und Handlungszielen zur Verbesserung der Organisations- und Personalentwicklung sowie deren Verortung im Zusammenhang der Themenfelder (siehe Richtlinie)
Erklärvideos zur Potentialberatung
Trailer: https://www.youtube.com/watch?v=yiCYgPJl0b8
Wie funktioniert die Potentialberatung?: https://www.youtube.com/watch?v=Rr-E2MZ9MIs
Zum Thema der Potentialberatung passt auch das Video "Digitalisierungsprozesse geschlechtergerecht gestalten": https://www.youtube.com/watch?v=wPOv8llekrk
Weitere Beratungsförderung (externe Beantragung):