Existenzgründerförderung

Erfolgreiche Unternehmer brauchen Unterstützung

Durch die Mitgliedschaft im Gründungsnetzwerk der Märkischen Region und zahlreicher Wirtschaftsverbände und Institutionen der heimischen Wirtschaft vertritt die GfW die Interessen von Existenzgründern und Unternehmen auf breiter Ebene. Im Rahmen von kostenlosen Beratungsgesprächen testen wir Ihr Gründungsvorhaben auf Herz und Nieren. Vereinbaren Sie daher vor der Gründung einen Termin mit uns!

STARTERCENTER NRW Märkische Region

Gemeinsam mit den Netzwerkpartnern der Märkischen Region betreiben wir das STARTERCENTER NRW Märkische Region als zentrale Anlaufstelle für Gründerinnen und Gründer in der Region Hagen, Ennepe-Ruhr und Märkischer Kreis. Das Informations- und Beratungsangebot bietet praxisorientierte Hilfe zur Selbsthilfe, nicht nur bis zum Start, sondern auch über die Gründung hinaus.

Förderkredite

Wir informieren Sie gerne über die Förderkredite, die seitens des Bundes und der Länder angeboten werden. Eine Übersicht finden Sie auf der Homepage der NRW.BANK.

Neue Gründerzeit NRW mit Gründerstipendium.NRW

Die Initiative „Neue Gründerzeit NRW“ zur Förderung des Gründergeschehens hat einen neuen Baustein: Am 1. Juli 2018 startete das Gründerstipendium.NRW. Gründerinnen und Gründer können mit monatlich 1.000 Euro bis zu ein Jahr lang gefördert werden. Das Land will ihnen so den Rücken freihalten, damit sie sich auf ihre innovative Geschäftsidee konzentrieren können. Die Vergabe erfolgt dezentral und unbürokratisch über die Gründernetzwerke in Nordrhein-Westfalen.
Weitere Informationen finden Sie hier:

Gewerbe-Service-Portal.NRW

Das Gewerbe-Service-Portal.NRW soll perspektivisch zu einer umfassenden Dienstleistungsplattform für die Wirtschaft entwickelt werden. Gewerbe können bereits jetzt vollständig digital an-, um- und abgemeldet werden. Weitere Prozesse sollen folgen.

Gewerbeanmeldung bei der Stadt Iserlohn

Die Abteilung Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten der Stadt Iserlohn unterstützt Sie bei der An- oder Ummeldung Ihres Unternehmens.

Hier finden Sie Informationen zur Anmeldung Ihres Unternehmens in Iserlohn:

Hier können Sie Ihr Unternehmen online in Iserlohn anmelden:
Dieser Flyer hilft Ihnen bei der Gewerbeanmeldung in Iserlohn:

Beratungsförderung

Als Anlaufstelle von Förderprogrammen des Bundes und des Landes NRW unterstützen wir Sie bei der Antragstellung Ihrer Fördermittel.

Folgende Förderprogramme (Beratungsförderung) für Gründer und junge Unternehmen können Sie bei uns beantragen:

Förderung für Existenzgründer vor der Gründung

Beratungsprogramm Wirtschaft NRW

Gefördert werden Beratungen zur Entwicklung, Prüfung und Umsetzung von Gründungskonzepten vor der Realisierung, deren Ziel die Gründung oder Übernahme eines Unternehmens oder die mehrheitliche Beteiligung an einem Unternehmen.


Förderbar sind folgende Vorhaben:

– Gründung eines neuen gewerblichen Unternehmens/einer freiberuflichen Tätigkeit
– Erwerb von mehr als 50% der stimmberechtigten Gesellschaftsanteile oder des stimmberechtigten Kapitals
– Beteiligung als tätiger Gesellschafter mit mehr als 25% der stimmberechtigten Gesellschaftsanteile oder des stimmberechtigten Kapitals
– Wechsel vom Nebenerwerb (bis zu 15 Stunden/Woche) in den Haupterwerb

 

Förderung von Unternehmensberatungen für KMU

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können eine Förderung von Unternehmensberatungen in Anspruch nehmen, wenn sie

a. rechtlich selbständig und im Bereich der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe am Markt tätig sind,
b. ihren Unternehmenssitz und Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland haben,
c. weniger als 250 Personen beschäftigen und
d. einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro haben.

Gefördert werden

konzeptionell und individuell durchgeführte Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.

Bei Ärztinnen oder Ärzten, Zahnärztinnen oder Zahnärzten, Psychotherapeutinnen oder Psychotherapeuten und Heilpraktikerinnen
oder Heilpraktikern werden nur Beratungen gefördert, deren Inhalt die Einführung oder Anpassung eines Qualitätssicherungssystems ist.

Die Richtlinie zum Programm und weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier: